Das Beratungsgremium des KDFB DV Freiburg
Gemäß § 13 unserer Satzung hat der Diözesanverband Freiburg die Organe der Delegiertenversammlung, des Beratungsgremiums und des Diözesanvorstandes.
Das Beratungsgremium wird von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt, es unterstützt den Diözesanvorstand bei der Verwirklichung seiner Aufgaben mit beratender Funktion. Es tritt jährlich mindestens einmal auf Einladung des Vorstandes zusammen.
Das Beratungsgremium setzt sich zusammen aus:
- den Mitgliedern des Diözesanvorstandes
- je einem beauftragten Mitglied aus dem Vorstand aller Zweigvereine, das vom jeweiligen ZV-Vorstand benannt wird
- den gewählten Vertreterinnen der Einzelmitglieder
- der Beauftragten für den VerbraucherService des KDFB und der Beauftragten für die Landfrauenvereinigung des KDFB im Diözesanverband.